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Luftkurort Aschau im Chiemgau mit Schloss Hohenaschau, © Dr. Bodenbender
Winter in Sachrang, © Joachim Brahms
Skigebiet Kampenwand, © Claus Schuhmann
Winter Kirche Aschau i.Chiemgau, © Tourist Info Aschau
Winterstimmung Sulten, © Tourist Info Aschau

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Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag Vermietung

Tourist Info Aschau im Chiemgau, Kampenwandstr. 38, Tel. 08052-90490, E-Mail: info@aschau.de

Kurbeitrag Vermietung:

Maßgebend ist die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der derzeit gültigen Fassung der Kurbeitragssatzung, die Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe K: Kurbeitrag finden.

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage von den Gästen berechnet. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag.

Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag,
gültig ab 01.01.2025

Gemeindegebiet Aschau & Sachrang
Kurbezirk I

Kurbezirk II = Bergseite Ost und West Aschau und Sachrang

Der Kurbeitrag ist vom Gast zu bezahlen.

Privater Fremdenverkehrsbeitrag:

Mit dem monatlichen Kurbeitragsbescheid von der Tourist Info wird vom Gastgeber ein privater Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 0,50 € pro Übernachtung und Gast erhoben. Bei einer gewerblichen Vermietung, wird der Fremdenverkehrsbeitrag von der Gemeinde veranlagt.

Der Fremdenverkehrsbeitrag ist vom Gastgeber zu bezahlen.

Die vollständige Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe F: Fremdenverkehr.

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