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Bankerldorf® Aschau Im Chiemgau, © Jochen Moll
Bergsteigerdorf Sachrang, © Joachim Brahms

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Aschau i. Chiemgau ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barierrefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aschau.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayEGovV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 16.05.2024

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter gemeinde@aschau.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:

Gemeinde Aschau i.Chiemgau
Kampenwandstraße 36
D-83229 Aschau i.Chiemgau
Telefon +49 (0) 8052 - 95109-0
E-Mail: gemeinde@aschau.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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