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Luftkurort Aschau im Chiemgau mit Schloss Hohenaschau, © Dr. Bodenbender
Winter in Sachrang, © Joachim Brahms
Skigebiet Kampenwand, © Claus Schuhmann
Winter Kirche Aschau i.Chiemgau, © Tourist Info Aschau
Winterstimmung Sulten, © Tourist Info Aschau

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Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag Vermietung

Tourist Info Aschau im Chiemgau, Kampenwandstr. 38, Tel. 08052/90490, E-Mail: info@aschau.de

Kurbeitrag Vermietung:

Maßgebend ist die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der derzeit gültigen Fassung der Kurbeitragssatzung, die Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe K: Kurbeitrag finden.

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag.

Vorabinfo: Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag - Gültig ab 01.01.2025

Gemeindegebiet Aschau & Sachrang - Gesamt Kurbezirk I

Für Personen vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,80 €
Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben 2,00 €

Kurbezirk II = Bergseite Ost und West Aschau und Sachrang

Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag - Gültig bis 31.12.2024:

KurbezirkIIIIII
für Personen vom 7. bis zur Voll-
endung des 16. Lebensjahres
1,30 €1,15 €1,00 €
für Personen, die das 16. Lebens-
jahr vollendet haben
1,50 €1,30 €1,15 €

 

Kurzbezirk I:

Umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Aschau i.Chiemgau, außer die in Kurbezirk II und III aufgeführten Gemeindeteile.

Kurzbezirk II:

Aschach, Attich, Außerkoy, Außerwald, Berg, Einfang, Göttersberg, Grattenbach, Grenzhub, Hainbach, Huben, Innerwald, Sachrang, Schoßrinn, Schwarzenstein, Seehaus, Spöck, Stein und Weiher.

Kurbezirk III:

Bergseite Ost (Aschau i.Chiemgau), Bergseite Ost (Gemeindeteil Sachrang), Bergseite West (Aschau i.Chiemgau), Bergseite West (Gemeindeteil Sachrang), Hintergschwendt, Mitterleiten, Reichenau, Ried, Schweibern, Staffelstein und Vordergschwendt.

Privater Fremdenverkehrsbeitrag:

Mit dem monatlichen Kurbeitragsbescheid von der Tourist Info wird ein privater Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 0,25 € / ab 01.01.2025 0,50 € pro Übernachtung und Gast erhoben. Bei einer gewerblichen Vermietung, wird der Fremdenverkehrsbeitrag von der Gemeinde veranlagt.

Die vollständige Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie unter der Rubrik Satzungen / Buchstabe F: Fremdenverkehr.

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